Nachhaltigkeit
aus Überzeugung

VERANTWORTLICHES INVESTIEREN

Nachhaltigkeit berücksichtigen wir bereits seit 2014

Der Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen, der Frankfurter Stiftungsfonds und der PRIMA - Globale Werte werden diesem Anspruch bereits über viele Jahre hinweg durch einen strukturierten und kontrollierten Prozess gerecht. Potentielle Investments für die Fonds werden nicht nur im Hinblick auf Qualität des Geschäftsmodells, Gewinnerwartungen und Bewertung analysiert, sondern ebenfalls unter Einbeziehung von Nachhaltigkeitskriterien überprüft. Diese umfassen unter dem Stichwort ESG den Umweltschutz (engl. „Environment“), soziale Ausgewogenheit und die Prinzipien einer guten Unternehmensführung (engl. „Governance“). Schwerpunkt der Nachhaltigkeitsstrategie ist eine umfangreiche Liste von Ausschlusskriterien zur Sicherstellung eines Portfolios ohne nicht-nachhaltige Zielinvestments sowie die Einhaltung mehrerer Kodizes transnationaler Vereinigungen zur Förderung von nachhaltigen Investments (s.u. für eine detailliertere Beschreibung). Wir kompensieren zudem seit 2020 die Treibhausgasemissionen, die durch unsere Geschäftstätigkeit entstehen.

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Climate Partner (1)

Weitere Informationen zu unseren Siegeln finden Sie hier: Shareholder Value Glossar

Ethischer Leitfaden

Institutionelle Anleger, Stiftungen, Kirchen, aber vermehrt auch Privatinvestoren möchten ihr Kapital nicht nur ausschließlich renditeorientiert anlegen, sondern andere, nicht monetäre Kriterien sind wichtig.

Im Laufe der Zeit wuchs die Notwendigkeit, diese Kriterien und die dahinterstehenden Prozesse zu strukturieren und zu formalisieren. In Anlehnung an den „Leitfaden für ethisch nachhaltige Geldanlage der Evangelischen Kirche in Deutschland“ hat die Shareholder Value Management AG bereits im Jahr 2014 und damit lange bevor ESG in der Mitte der (Finanz-)Welt angekommen ist gemeinsam mit dem Research-Anbieter Sustainalytics einen Katalog von Ausschlusskriterien für den „Frankfurter Aktienfonds für Stiftungen“ entwickelt.

Mit diesem Schritt wurden wir zum einen den Anforderungen von speziellen Investorengruppen des Fonds gerecht, zum anderen spielen diese Kriterien seitdem aber auch im Rahmen unseres Risikomanagements eine Rolle.

 

Wir schließen dabei folgende Geschäftsfelder und Geschäftspraktiken aus:

Kontroverse Geschäftsfelder

Tabak
Herstellung oder der Vertrieb von Tabakwaren und verwandte Produkte/Dienstleistungen
Spirituosen
Produktion von Spirituosen (Mindestalkoholgehalt 15 Volumenprozent)
Glücksspiel
Betrieb von Glücksspieleinrichtungen (auch online), Herstellung und Betrieb von Spielautomaten und unterstützende Produkte/Dienstleistungen
Rüstung
Entwicklung, Herstellung oder der Vertrieb von Rüstungsgütern (lt. Anhang Kriegswaffenkontrollgesetz)
Waffen
Entwicklung, Herstellung oder der Vertrieb völkerrechtlich geächteter Waffen (z.B. Landminen)
Ölsand
Förderung von Ölsand
Kohle
Gewinnung und Verstromung von thermischer Kohle
Kernenergie
Erzeugung und Vertrieb von Kernenergie und unterstützende Produkte/Dienstleistungen
Fracking
Abbau von schiefergebundenen Rohstoffen (Fracking)
Pornografie
Herstellung oder der Vertrieb pornographischen Materials

Falls die obigen Geschäftsfelder einen Umsatzanteil von fünf Prozent des Gesamtumsatzes nicht überschreiten, wird von einem Ausschluss unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit abgesehen. Das gilt nicht für geächtete Waffen, Ölsand und Fracking - in diesen Bereichen greift ein absolutes Investmentverbot.

Kontroverse Geschäftspraktiken

Menschen und Arbeitsrechte
Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
Umweltverschmutzung und Korruption
Umweltverschmutzung und Korruption

Klimapolitik

Die Shareholder Value Management AG kompensiert die CO2-Emissionen des Geschäftsbetriebs. Dabei unterstützt uns ClimatePartners. Die Emissionen der Geschäftstätigkeiten wurden soweit möglich reduziert, etwa durch Maßnahmen im Bereich Reisetätigkeit.

Unvermeidbare Emissionen, die z.B. aus der Nutzung des Bürogebäudes resultieren ermittelt ClimatePartners, und bietet die Möglichkeit der Kompensierung, durch die Unterstützung von Klimaschutzprojekten. So haben wir uns zum Ausgleich der Klimabilanz 2021 für das Projekt CO2-Ausgleich + Regionale Baumpflanzung 1 t CO2 + 1 Baum International + Deutschland entschieden. Dabei organisiert ClimatePartners das Pflanzen je eines Baums in Deutschland und in internationalen Regenwäldern pro emittierter Tonne CO2.

Sie finden hier die Urkunde für das Geschäftsjahr 2021.

Angaben zur Nachhaltigkeit gemäß Offenlegungsverordnung (2019/2088/EU)

 
I. Informationen zu der Strategie der Shareholder Value Management AG zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungstätigkeiten

Die Shareholder Value Management AG tritt unter dem Haftungsdach der NFS Netfonds Financial Service GmbH als Berater für die von ihr betreuten Mandate auf und bezieht hierbei in der nachfolgend beschriebenen Weise Nachhaltigkeitsrisiken ein.

Hierbei verstehen wir unter Nachhaltigkeitsrisiken alle ESG Risiken. Dies betrifft die Bereiche Enviromental / Umwelt (E), Social / Soziales (S) und Governance / Unternehmensführung (G). Sofern sich ein Risiko aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung realisiert, ist dies geeignet negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, sowie auf die Reputation eines Unternehmens zu entfalten, welches Teil der von uns betreuten Mandate ist. In den Bereichen Klima und Umwelt lassen sich makroökonomische Nachhaltigkeitsfaktoren in physische Risiken und Transitionsrisiken unterteilen. Physische Risiken beschreiben beispielsweise Extremwetterereignisse oder die Klimaerwärmung. Transitionsrisiken äußern sich beispielsweise im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Energiegewinnung. Im Zusammenhang mit der direkten Tätigkeit eines Unternehmens sind beispielsweise Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Einhaltung von zentralen Arbeitsrechten oder Maßnahmen bezogen auf die Verhinderung von Korruption, sowie eine umweltverträgliche Produktion präsent. Nachhaltigkeitsrisiken einer Anlage, hervorgerufen durch die negativen Auswirkungen der genannten Faktoren, können zu einer wesentlichen Verschlechterung der Finanzlage oder der Reputation, sowie der Rentabilität des zugrundeliegenden Unternehmens führen und sich erheblich auf den Marktpreis der Anlage auswirken.

Wir begegnen diesen Risiken insbesondere durch die nachfolgenden Maßnahmen:

a) Ausschlusskriterien

Die Shareholder Value Management AG wendet einen umfassenden Katalog von Kriterien zum Ausschluss von Zielinvestments an. Damit wird verhindert, dass in Unternehmen investiert wird, in denen in besonderem Maße von Nachhaltigkeitsrisiken auszugehen ist.

Der Ausschluss erfolgt anhand von Ausschlusskriterien ohne Umsatzschwelle (absolute Erwerbsverbote) und Ausschlusskriterien mit Umsatzschwelle (typischerweise 5% vom Gesamtumsatz des Zielinvestments). Konkret gilt hierbei:

Wir verzichten auf Aktien von Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihres Umsatzes aus folgenden Geschäftsfeldern generieren:

  1. Produktion von Spirituosen (Mindestalkoholgehalt 15 Volumenprozent)
  2. Herstellung oder der Vertrieb von Tabakwaren und verwandte Produkte / Dienstleistungen
  3. Betrieb von Glücksspieleinrichtungen (auch online), Herstellung und Betrieb von Spielautomaten und unterstützende Produkte /Dienstleistungen
  4. Entwicklung, Herstellung oder der Vertrieb von Rüstungsgütern (lt. Anhang Kriegswaffenkontrollgesetz)
  5. Entwicklung, Herstellung oder der Vertrieb völkerrechtlich geächteter Waffen (z.B. Landminen)
  6. Erzeugung und Vertrieb von Kernenergie und unterstützende Produkte / Dienstleistungen
  7. Förderung von Ölsand
  8. Gewinnung und Verstromung von thermischer Kohle
  9. Abbau von schiefergebundenen Rohstoffen (Fracking)
  10. Herstellung oder Vertrieb pornographischen Materials

Die 5-Prozent-Grenze entfällt für geächtete Waffen, Ölsand und Fracking. Insofern gilt ein absolutes Investmentverbot.

Daneben schließen wir ebenso kontroverse Geschäftspraktiken aus. Diese beurteilen wir anhand der 10 UN Global Compact-Prinzipien aus den Kategorien Menschenrechte, Arbeitsrechte, umweltschädliches Verhalten und Korruption.

In Bezug auf Finanzinstrumente, die von Staaten emittiert werden, verzichtet die Fonds auf diejenigen, die den folgenden Prinzipien nicht gerecht werden:

  1. Menschenrechte / Demokratie Staaten, die gemäß dem aktuell gültigen Freedom House-Ranking als „nicht frei” eingestuft werden.
  2. Umwelt (Biodiversität) Staaten, die gesetzlich nicht an die UN Konvention zur biologischen Vielfalt (UN Biodiversitäts-Konvention) gebunden sind.
  3. Umwelt (Klimawandel) Staaten, die gesetzlich nicht an das Übereinkommen von Paris gebunden sind.
  4. Korruption Staaten, die zu den 40 Prozent letztplatzierten Staaten im aktuell gültigen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International gehören
  5. Atomwaffensperrvertrag Staaten, die gesetzlich nicht an den Atomwaffensperrvertrag gebunden sind.

 

b) Laufende Überwachung zur fortlaufenden Einhaltung der Ausschlusskriterien

Nachdem die Einzeltitel für das Portfolio erworben wurden, werden diese hinsichtlich ihrer Entwicklung in den Bereichen Nachhaltigkeit laufend überwacht. Im Fall von hinreichend negativen Tendenzen reagieren wir hierauf, indem wir beispielsweise den Kontakt zum Management des betroffenen Unternehmens suchen oder die entsprechende Ausübung von Aktionärsrechten empfehlen. Schließlich kann es aus einer dauerhaften Verschlechterung als ultima ratio zu der Empfehlung kommen, das entsprechende Zielinvestment vollständig zu reduzieren.

 

c) Ausübung von Stimmrechten und direkten Kontakt zum Management des Zielinvestments

Sofern wir es im Einzelfall aufgrund unserer Sorgfaltspflicht als Berater für erforderlich halten, gehen wir auf die Einheit, die die Stimmrechte ausübt zu und teilen unsere Einschätzung zu möglichen Stimmabgaben mit. Ferner haben wir entweder im Rahmen des Research Prozesses, im Rahmen von Investorentreffen oder eigeninitiativ die Möglichkeit den direkten Kontakt zum Management des Zielunternehmens herzustellen und uns auch zur Durchsetzung unserer ESG Ziele auszutauschen.

 

Abschließend weisen wir darauf hin, dass aufgrund der aufsichtsrechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen die ebenfalls mit der Betreuung der gemeinsamen Mandate beauftragten Geschäftspartner, wie Portfolio Manager und Kapitalverwaltungsgesellschaften befugt sind, unabhängig von der Shareholder Value Management AG Entscheidungen für das Portfolio zu treffen. Dies gilt unter anderem für Anlageentscheidungen oder Ausübungen von Stimmrechten. Die entsprechenden Entscheidungen dieser Parteien müssen nicht zwangsläufig mit der zuvor geschilderten Strategie der Shareholder Value Management AG in Einklang stehen. Insoweit empfehlen wir die entsprechenden Informationen bei den für das Einzelmandat ebenfalls zuständigen Geschäftspartner einzuholen. Diese Angaben können Sie dem jeweiligen Verkaufsprospekt entnehmen.

Ferner weisen wir darauf hin, dass sich die zuvor geschilderte Strategie der Shareholder Value Management AG zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei ihren Anlageberatungstätigkeiten grundsätzlich Änderungen unterworfen ist. Die Änderungen können insbesondere sowohl Verschärfungen, als auch Liberalisierungen der Ausschlusskriterien betreffen. Eine Anpassung kann ohne gesonderte Mitteilung oder zeitlichen Vorlauf erfolgen.

II. Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen (principal adverse impact – PAIs)

Shareholder Value Management AG berücksichtigt in Anbetracht ihrer Größe, der Art und des Umfangs ihrer Tätigkeiten und der Arten der Finanzprodukte, die Gegenstand ihrer Beratung sind, bei ihrer Anlageberatung die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Hierzu verweisen wir auf die zuvor genannten Kriterien, die sowohl im Vorfeld einer Analageentscheidung überprüft werden (vgl. oben I a)), als auch während des bereits bestehenden Investments der beratenen Mandate regelmäßig überprüft wird (vgl. oben I b)).

III. Transparenz der Vergütungspolitik im Zusammenhang mit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Mitarbeiter, die aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit mit der Erarbeitung von Anlageempfehlungen beauftragt sind, sind verpflichtet die Vorgaben der Shareholder Value Management AG in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien von Zielinvestments zu beachten. Dies betrifft sowohl den Auswahlprozess als auch den Zeitraum, indem ein Zielinvestment von den Mandaten gehalten wird. Sollten diese Kriterien bei der Titelselektion nicht beachtet werden, so kann dies negative finanzielle Auswirkungen, insbesondere in Bezug auf die variable Vergütung der Mitarbeiter haben. Entsprechendes gilt für den Fall, dass sich Nachhaltigkeitskriterien bei bereits investierten Zielgesellschaften hinreichend verschlechtern, ohne dass der zuständige Mitarbeiter hierauf gemäß den internen Vorgaben reagiert.

Für Mitarbeiter, die aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nicht mit der Erarbeitung von Anlageempfehlungen beauftragt sind und beispielsweise überwiegend mit administrativen Aufgaben betraut sind, sind keine entsprechende Mechanismen vorgesehen.