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Diese Puppe ist in Deutschland verboten

Eltern sollen Spionage-Puppe „Cayla“ zerstören

Die Bundesnetzagentur warnt vor der Puppe „Cayla“. Sie sei eine versteckte sendefähige Anlage, die in Deutschland illegal ist. Die Puppe hat ein Mikrofon und eine Funkverbindung eingebaut.

Quelle: N24

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My Friend Cayla will mehr sein als eine gewöhnliche Puppe. Sie kann mit Kindern kommunizieren. Doch genau darin sieht die Bundesnetzagentur ein Problem – und greift jetzt durch.

Sie hat blaue Kulleraugen, lange blonde Haare und ein unschuldiges Lächeln auf den Lippen: My friend Cayla ist mehr als eine gewöhnliche Puppe, sie will Kindern eine echte Freundin sein. Cayla kann Fragen beantworten: „Soll ich mir die Nägel lackieren?“ etwa, oder „Magst du Tiere?“. Doch das smarte Spielzeug ist in Deutschland nun verboten. Denn es ist nicht nur dazu in der Lage, vermeintliche Unterhaltungen mit Kindern zu führen - sondern sie auch abzuhören.

Die Bundesnetzagentur stuft My Friend Cayla als getarnte, sendefähige Anlage ein. Nach Paragraph 90 des Telekommunikationsgesetzes fallen darunter Geräte „die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind“, aber dazu geeignet sind, andere unbemerkt abzuhören. „Cayla erfüllt diese Bedingungen“, sagte Bundesnetzagentur-Sprecher Olaf Peter Eul der „Welt“. Auch wenn die Puppe nicht explizit zum Auspionieren missbraucht wird, gefährdeten ihre technischen Gegebenheiten schon Persönlichkeitsrechte.

Deshalb geht die Bundesnetzagentur bereits seit einigen Wochen gegen Cayla, die in Deutschland vom Unternehmen Vivid vertrieben wird, vor. „Die ersten Puppen wurden bereits vom Markt genommen“, sagt Eul. Die Behörde gehe auf Hersteller und Händler zu.

„Auch der Besitz ist verboten“, sagt Eul. Private Konsumenten hätten aber nichts zu befürchten. „Wir informieren und vertrauen darauf, dass rechtstreue Eltern sie unschädlich machen“, sagt Eul. Zuerst hatte die „Saarbrücker Zeitung“ über den Fall berichtet. Vivid Deutschland teilte mit, es sehe keine rechtliche Grundlage für ein Verbot. „Wir beabsichtigen hierfür, die Fragestellung gerichtlich prüfen zu lassen“, hieß es.

So funktioniert die Puppe

Damit Kinder sich mit My Friend Cayla unterhalten können, wird die Puppe über Bluetooth mit einem Smartphone verbunden. Ein verstecktes Mikrofon nimmt die Frage der Kinder auf, eine App wandelt diese in Text um. Dann wird eine Antwort im Internet gesucht - und die Puppe antwortet über einen Lautsprecher.

In der Bluetooth-Verbindung liegt allerdings auch das Problem. Stefan Hessel, Jurastudent an der Universität des Saarlandes, hat ein Rechtsgutachten zu My Friend Cayla erstellt und an die Bundesnetzagentur weitergeleitet. „Jedes bluetooth-fähige Gerät in Reichweite von etwa zehn Metern kann eine Verbindung zu ihr aufbauen und Lautsprecher und Mikrofon nutzen“, erklärt er in einer Mitteilung seiner Universität. In einem Versuch habe er auch über mehrere Wände hindurch Zugriff auf das Spielzeug gehabt. „Es fehlt an eingebauten Sicherungen“, so Hessel.

Durch die technischen Gegebenheiten von Cayla sei es Fremden möglich, die Puppenbesitzer gezielt auszuspionieren oder aktiv mit ihnen zu kommunizieren, folgert Hessel. Zwar ist es vorgesehen, dass die Halskette der Puppe leuchtet, wenn das Mikrofon eingeschaltet ist. Doch dieses könne mit der App ausgeschaltet werden, so Hessel.

Auf seiner Website weist Vivid Deutschland auf das Thema Online-Sicherheit hin. Hier liegt der Schwerpunkt allerdings darauf, wie die Gerätesoftware für Kinder unangemessene Wörter blockiert.

Alltagsspionage im Kinderzimmer

Der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, hatte bereits kürzlich vor der Wirtschaftspublizistischen Vereinigung in Düsseldorf vor dem Spielzeug gewarnt. „Wer die sprechende Puppe Cayla kennt, weiß dass diese Form der Alltagsspionage schon in die Kinderzimmer vorgedrungen ist“, sagte er. Dies sei nicht hinnehmbar, deshalb werde die Bundesnetzagentur in solchen Fällen auch als Verbraucherschützer tätig. „Wir ziehen Cayla aus dem Verkehr, wo immer wir können“, sagte der Behördenchef.

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Homann kritisierte eine massenhafte Erfassung, Verknüpfung und Auswertung von persönlichen Daten, die immer genauere Einblicke in die Gewohnheiten der Verbraucher ermöglichten. Als weitere „extreme Beispiele“ fürs Aushorchen der Konsumenten nannte er sprachgesteuerte smarte Fernseher oder digitale Assistenten, die Gespräche mithören und an Dritte weitergeben könnten, ebenso Minikameras in Rauchmeldern oder Kugelschreiber.

Auch Verbraucherschützern ist die Puppe Cayla schon länger ein Dorn im Auge. Der europäische Verband Beuc kritisierte zuletzt noch einen anderen Aspekt. Das Spielzeug sei auch auf Schleichwerbung programmiert. So erzähle Cayla etwa, wie sehr sie Disney-Filme liebe.

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